Kostenzuschuss, Zuzahlung durch Ihre Krankenkasse

 

Rückerstattung von Behandlungskosten

Damit Sie eine Rückerstattung von Behandlungskosten bekommen können, lassen Sie sich bitte von Ihrem Hausarzt/Facharzt die Kurmittel per Überweisungsschein verschreiben.

Diesen Überweisungsschein lassen Sie sich dann durch Ihre Krankenkasse vor Kurantritt chefärztlich bewilligen (Stempel). Bei erfolgreicher Bewilligung können Sie nach Ihrer Kur die Kurmittelrechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten den Zuschuss.

Als zusatzversicherter Patient leistet in vielen Fällen auch Ihre Privatversicherung einen Beitrag. Bitte bei Ihrer Versicherung erkundigen!

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